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Was sagt § 823 Abs. 1 BGB über Schadensersatz?
§ 823 BGB — Schadensersatzpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Source: gesetze-im-internet.de/bgb — current as of daily freshness check.
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